FAQ
Ich bin in Ihrer Datenbank eingetragen. Bin ich jetzt verpflichtet, an einer Studie teilzunehmen?
Sie sind in keinem Fall verpflichtet, an einer Studie teilzunehmen. Sie tragen sich bei Link2Trials in der Datenbank ein und bekunden damit Ihr Interesse, eventuell an einer (klinischen) Studie teilzunehmen. Wenn Sie auf unserer Website eine Studie sehen, an der Sie teilnehmen möchten, oder wenn wir bezüglich einer Studie, die eventuell geeignet sein könnte, bei Ihnen anfragen, können Sie sich die Studie ansehen und mitteilen, ob Sie Interesse haben.
Jedes Mal, wenn ich teilnehmen möchte, werde ich abgelehnt. Kann ich jemals teilnehmen, und hat es überhaupt einen Zweck, eingetragen zu bleiben?
Sie haben wahrscheinlich eine Erkrankung oder müssen ein Medikament einnehmen und versuchen, sich für eine Studie für „gesunde“ Teilnehmer anzumelden. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, sind bei Arzneimittelstudien mit „gesunden“ Teilnehmern Erkrankungen und regelmäßige Einnahme von Medikamenten meist nicht erlaubt, und Sie haben die diese Erkrankung/Arzneimitteleinnahme in Ihrem Profil angegeben.
Sie können aber an Arzneimittelstudien über Ihre Erkrankung teilnehmen (Patientenstudien). Außerdem können Sie in der Regel an anderen Studien wie Nahrungsmittelstudien, psychologischen Tests oder Studien mit medizinischen Geräten teilnehmen.
Natürlich gibt es für jede Untersuchung bestimmte Kriterien und muss für jede Studie anhand Ihrer Daten geklärt werden, ob Sie teilnehmen können oder nicht.
Sind die genannten Vergütungen für eine Studie Brutto- oder Nettobeträge?
Die Vergütung ist eine Brutto-Vergütung. Mit anderen Worten, sie muss bei der Steuerbehörde angegeben werden. Je nach Ihrer persönlichen Situation und anderen Einkünften können hierauf Steuern fällig sein. Der Reisekostenzuschuss ist jedoch steuerfrei.
Wie wird die Höhe der Vergütung festgelegt?
Diese richtet sich nach der Dauer Ihres Aufenthalts und der Anzahl der während der Studie durchgeführten Maßnahmen. Die Höhe der Vergütung steht in keinem Zusammenhang mit den möglichen Risiken.
Gibt es Risiken?
Eine Teilnahme in einer Arzneimittelstudie ist nie ganz ohne Risiko. Weiter Informationen finden Sie auf der Seite Sicherheit und Risiken.
Sind eventuelle Schäden durch eine Versicherung gedeckt?
Die Forschungseinrichtung ist gesetzlich verpflichtet, für jede klinische Studie, die sie durchführt, eine Versicherung abzuschließen. Vor der Studie werden Ihnen auch die Versicherungsdaten vorgelegt werden.
Kann ich jederzeit aus einer Studie ausscheiden, wenn ich es mir anders überlege?
Ja, Sie können jederzeit ausscheiden. Sie erhalten dann eine Vergütung entsprechend der Studiendauer. Wenn „besondere Umstände“ vorliegen oder Nebenwirkungen aufgetreten sind, die Sie zum Ausscheiden zwingen, wird die Höhe Ihrer Vergütung je Situation und in Absprache festgelegt.
Welche Ein- und Ausschlusskriterien gibt es?
Die medizinischen und sozialen Standards, die bestimmen, ob eine Person an einer klinischen Arzneimittelstudie teilnehmen kann. Kriterien sind unter anderem Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und bisherige Behandlungen. Anhand der Ein- und Ausschlusskriterien werden Teilnehmer ausgewählt, die für die Studie geeignet sind, um die Sicherheit der Teilnehmer gewährleisten zu können.
Was ist die Ethikkommission?
(EK) Ein unabhängiges Gremium von Ärzten, Apothekern und Juristen. Diese beurteilen jede Studie/jedes Studienprotokoll auf ihren wissenschaftlichen Wert, die Achtung der Position und der Sicherheit des Patienten und die Durchführbarkeit. Ohne ein positives Votum der EK darf eine Studie nicht durchgeführt werden.